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EEG-Novelle 2026: Was sich an der Einspeisevergütung ab 2027 ändern soll
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Regierungsentwurf beschlossen. Was darin steht - und was er für neue Solaranlagen bedeuten würde.
Die feste Einspeisevergütung soll für neue Anlagen umgebaut werden - nicht ersatzlos gestrichen. Was im Regierungsentwurf vom 29. Juli 2026 steht und was das für dich hieße.
Von Noah Schonnebeck · Veröffentlicht am 2026-04-28 · Aktualisiert am 2026-08-06
Das Wichtigste auf einen Blick
- Stand 6. August 2026: Regierungsentwurf vom 29. Juli 2026, noch kein geltendes Recht. Der Bundestag befasst sich ab September 2026 damit.
- Vorgesehen ist kein ersatzloser Wegfall, sondern ein einheitlicher anzulegender Wert von 6,2 ct/kWh.
- Als Übergang ist eine Zahlung von rechnerisch 5,2 ct/kWh über 36 Monate vorgesehen, dazu ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh über bis zu 48 Monate.
- Die Leistungsgrenze soll gestaffelt gelten: Inbetriebnahme 2027 unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 unter 7 kW.
- Bis dahin gelten die aktuellen Sätze: seit 1. August 2026 sind es 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung für Neuanlagen bis 10 kWp.
- Unabhängig vom Gesetz gilt: Mit Speicher und HEMS sind Eigenverbrauchsquoten von 70 bis 90 Prozent realistisch, ohne meist nur 25 bis 35 Prozent.
An sonnigen Mittagen erzeugen Millionen Solaranlagen gleichzeitig Strom, den in diesem Moment kaum jemand braucht. Die Bundesregierung will die Förderung deshalb umbauen: weg von der festen Zahlung für jede eingespeiste Kilowattstunde, hin zu mehr Eigenverbrauch und marktnaher Vermarktung. Dieser Artikel erklärt in einfacher Sprache, was geplant ist, was heute schon gilt und wie deine Anlage in beiden Fällen wirtschaftlich bleibt - unter anderem mit einem HEMS als Steuerzentrale.
Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle am 29. Juli 2026 als Regierungsentwurf beschlossen. Damit ist sie noch kein geltendes Recht. Der Bundestag befasst sich ab September 2026 damit; im parlamentarischen Verfahren können sich Beträge, Fristen und Grenzen noch ändern. Alle folgenden Zahlen sind deshalb als Planung zu lesen, nicht als Zusage.
Der Entwurf würde die bisherigen, nach Anlagengröße gestaffelten Sätze durch eine einheitliche Systematik ersetzen. Vorgesehen sind im Kern drei Bausteine:
Auch die Leistungsgrenze, ab der diese Regeln greifen würden, soll nicht auf einen Schlag kommen, sondern nach dem Jahr der Inbetriebnahme gestaffelt werden:
Die Begründung des Ministeriums: Solaranlagen sind in den letzten Jahren so stark im Preis gefallen, dass sie sich auch mit geringerer Vergütung rechnen sollen. Das große „Aber“: Diese Rechnung geht nur auf, wenn du einen hohen Anteil des erzeugten Stroms auch selbst verbrauchst.
Solange die Novelle nicht beschlossen ist, gelten die regulären Sätze. Seit dem 1. August 2026 sind das für Neuanlagen bis 10 kWp 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Zum Vergleich: Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ist 30 bis 40 Cent wert - nämlich genau das, was du sonst beim Versorger zahlen würdest.
Unabhängig von der Novelle gilt für alle Anlagen, die ab 2025 in Betrieb gingen: Bei negativen Strompreisen an der Börse entfällt die Einspeisevergütung.
Was das in der Praxis bedeutet, lässt sich an einem typischen Beispiel zeigen: Stell dir einen windigen, wolkenlosen Sonntagmittag im Mai vor. Ganz Deutschland produziert Solar- und Windstrom im Überfluss, aber die großen Fabriken stehen still, weil Wochenende ist. Das Angebot übersteigt die Nachfrage extrem. An der Strombörse fällt der Preis unter null.
Wenn für die Einspeisung immer weniger Geld fließt, stellt sich die Frage: Warum dann überhaupt noch ins Netz einspeisen? Für sogenannte Nulleinspeiseanlagen sollen bürokratische Hürden abgebaut werden. Das sind Anlagen, deren Besitzer bewusst keinen Überschussstrom ins öffentliche Netz abgeben. Stattdessen wird der Strom im Haus verbraucht, zwischengespeichert oder notfalls durch die Anlage selbst abgeregelt. Auch das steht im Entwurf und ist noch nicht beschlossen.
Egal, wie das Gesetzgebungsverfahren ausgeht - die Richtung ist eindeutig: Eigenverbrauch ist deutlich mehr wert als Einspeisung. Die Zukunft der Heimsysteme besteht aus einem Dreiklang: Solarmodule, Heimspeicher und ein intelligentes Energiemanagement-System (HEMS). Ein Heimspeicher kann sich übrigens zusätzlich netzdienlich Geld verdienen.
Der Regierungsentwurf würde die Einspeisung nicht abschaffen, aber deutlich weniger wert machen. Wer seine PV-Anlage weiter wie ein kleines Kraftwerk fürs Netz betreibt, verschenkt Geld - unabhängig davon, wie das Gesetz am Ende ausfällt.
Die Zukunft gehört denjenigen, die ihren Sonnenstrom als wertvolles Gut für den Eigenbedarf betrachten - und die Technik nutzen, um sich weitgehend unabhängig von Börsenpreisen und Stromanbietern zu machen. Speicher, Wärmepumpe, E-Auto und ein offenes HEMS sind dafür keine Spielerei, sondern die Grundausstattung.
Inhalt
- Worum es geht
- Wo das Gesetz gerade steht
- Was der Entwurf vorsieht
- Was heute gezahlt wird
- Die Falle der negativen Strompreise
- Nulleinspeisung: eine mögliche Option
- Was jetzt schon sicher hilft: Speicher und ein intelligentes Energiemanagement
- Was du jetzt konkret tun solltest
- Fazit: Der Eigenverbrauch entscheidet
| Baustein | Wert laut Entwurf | Dauer |
|---|---|---|
| Einheitlicher anzulegender Wert | 6,2 ct/kWh | dauerhaft für neue Anlagen |
| Übergangszahlung | rechnerisch 5,2 ct/kWh | 36 Monate |
| Direktvermarktungsbonus | 1,5 ct/kWh | bis zu 48 Monate |
| Inbetriebnahme | Betroffene Anlagen |
|---|---|
| 2027 | unter 50 kW |
| 2028 | unter 25 kW |
| 2029 und 2030 | unter 7 kW |
Über enyo
enyo ist ein lokales, herstellerübergreifendes Energiemanagement-System aus Köln. Der enyo connector wird im Heimnetz betrieben und verbindet Wärmepumpe, PV-Anlage, Batteriespeicher und Wallbox verschiedener Hersteller. Er kostet 599 Euro einmalig ohne Abo, wird ohne Elektrofachbetrieb in Betrieb genommen und verteilt die vom Netzbetreiber vorgegebene Leistungsgrenze nach §14a EnWG intelligent auf die Geräte im Haus. Entwickelt in Köln, hergestellt in Deutschland.
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