Markt & Tarife · 11 min

Wärmepumpen-Förderung 2026: Was sich mit der neuen BEG ändert

Seit dem 21. Juli 2026 gilt die reformierte Heizungsförderung. Die wichtigsten Änderungen bei den Fördersätzen - und die Anforderung, über die kaum jemand spricht: Deine neue Wärmepumpe muss ins intelligente Stromnetz eingebunden werden können.

Am 21. Juli 2026 ist die reformierte BEG in Kraft getreten: neue Fördersätze, sinkende Boni und die verpflichtende Einbindung ins intelligente Stromnetz. Der Überblick zu allem, was jetzt gilt.

Von Noah Schonnebeck · Veröffentlicht am 2026-07-23

Am 21. Juli 2026 ist die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Die Förderung für Wärmepumpen bleibt - aber die Sätze, Boni und technischen Voraussetzungen haben sich geändert. Dieser Überblick fasst zusammen, was jetzt gilt: die neuen Förderbausteine, die Übergangsregeln und die Anforderung, die in den meisten Zusammenfassungen untergeht - die verpflichtende Einbindung ins intelligente Stromnetz.

Die Bundesregierung hat die Heizungsförderung mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz und der reformierten BEG-Richtlinie neu aufgestellt. Vom 9. bis 20. Juli waren KfW und BAFA für neue Anträge gesperrt, seit dem 21. Juli gelten die neuen Bedingungen. Die Grundstruktur bleibt erhalten: Die KfW fördert weiterhin den Heizungstausch mit einem Investitionszuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Geändert haben sich die Bausteine, aus denen sich der Zuschuss zusammensetzt - und die technischen Voraussetzungen.

Der Einkommensbonus ist jetzt gestaffelt. Statt pauschal 30 % für Haushalte bis 40.000 Euro gibt es nun 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro und - neu - 10 % bis 50.000 Euro. Familien profitieren zusätzlich vom Familienzuschlag, der das maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 Euro senkt. Haushalte mit geringerem Einkommen und Familien stehen nach der Reform also besser da als vorher.

Gestrichen wurden der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag. Der pauschale 5-%-Bonus für effiziente Wärmequellen und natürliche Kältemittel ist entfallen. Wer keinen Einkommensbonus bekommt, erhält damit strukturell weniger als vor der Reform.

Die förderfähigen Kosten sinken. Für die erste Wohneinheit werden jetzt maximal 28.000 Euro anerkannt (vorher 30.000). Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um 750 Euro - bis auf 22.000 Euro Ende 2030. Zusammen mit dem sinkenden Klimageschwindigkeitsbonus bedeutet das: Die Förderung wird planmäßig jedes halbe Jahr etwas kleiner. Wer den Heizungstausch ohnehin vorhat, fährt mit einem frühen Antrag besser.

Ab 2027 kommt der Wertschöpfungsbonus. Geplant ist, ab dem ersten Quartal 2027 einen Bonus von 15 % für Wärmepumpen einzuführen, die in der EU gefertigt wurden - bei gleichzeitiger Absenkung der Grundförderung auf 15 %. Für EU-Geräte bliebe es damit bei 30 %, für Geräte von außerhalb würde sich die Basis halbieren. Die Herkunft der Wärmepumpe wird dann zur Förderfrage.

Natürliche Kältemittel werden ab 2028 zur Pflicht. Ab dem 1. Januar 2028 sind nur noch Wärmepumpen förderfähig, die eines der in der Richtlinie abschließend aufgeführten natürlichen Kältemittel nutzen - etwa Propan (R290). Bis dahin bleiben auch Geräte mit anderen Kältemitteln förderfähig. Wer 2026 oder 2027 baut, ist von der Vorgabe also noch nicht betroffen - wer langfristig plant, sollte sie trotzdem im Blick behalten. Bereits entfallen ist dagegen der frühere Effizienzbonus, der natürliche Kältemittel zusätzlich belohnt hat.

Und - der Punkt, der in den meisten Überblicken fehlt: Die Wärmepumpe muss ins intelligente Stromnetz eingebunden werden. Das hat zwei Seiten mit zwei unterschiedlichen Stichtagen. Erstens gilt ab sofort die iMSys-Bestellpflicht: Nach der Inbetriebnahme der geförderten Wärmepumpe muss der Einbau eines [intelligenten Messsystems samt Steuerungseinrichtung](/magazin/smart-meter-gateway-steuerbox-hems) beim Messstellenbetreiber beantragt werden, sofern noch keines vorhanden ist. Zweitens müssen neu eingebaute Wärmepumpen für die Förderfähigkeit über eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung verfügen - ab Mitte 2027 wird daraus die Anforderung einer bidirektionalen, programmierbaren digitalen Schnittstelle. Ein einfacher Schaltkontakt genügt dann für neue Förderanträge nicht mehr. Was das im Detail bedeutet und worauf du beim Kauf achten musst, haben wir im Beitrag zur [digitalen Schnittstelle als Fördervoraussetzung](/magazin/waermepumpe-digitale-schnittstelle-foerderung) aufgeschlüsselt.

Hinter der Anforderung steckt System: Wärmepumpen sind die größten neuen Stromverbraucher im Netz, und der Gesetzgeber verzahnt die Förderung mit der netzorientierten Steuerung nach [§14a EnWG](/magazin/14a-enwg-einfach-erklaert). Neue Wärmepumpen über 4,2 kW müssen ohnehin steuerbar sein - die Förderung stellt jetzt sicher, dass die technische Infrastruktur dafür (intelligentes Messsystem, Steuerungseinrichtung, digitale Schnittstelle) tatsächlich in jedes geförderte Haus einzieht.

Für dich heißt das nüchtern betrachtet: Mit der Förderung bekommst du eine steuerbare Wärmepumpe - ob du willst oder nicht. Die spannende Frage ist, was daraus wird. Die Pflicht ist das Dimmen im Netzengpass-Fall. Die Möglichkeit ist deutlich mehr: Dieselbe Infrastruktur, die der Netzbetreiber zum Drosseln nutzt, kann ein [Energiemanagement](/magazin/was-ist-ein-hems) nutzen, um die Wärmepumpe intelligent zu betreiben - mit eigenem Solarstrom, zu günstigen Börsenpreisen, abgestimmt mit Speicher und E-Auto. Ob die Steuerung deiner Wärmepumpe dabei direkt durch den Netzbetreiber erfolgt oder durch ein Energiemanagement in deinem Haus, ist eine Weichenstellung mit Folgen - die Unterschiede erklären wir im Beitrag [Direktsteuerung oder Energiemanagement](/magazin/waermepumpe-direktsteuerung-oder-ems).

Erstens: früh statt spät. Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten sinken ab Februar 2027 halbjährlich. Ein Antrag in diesem Förderfenster sichert die aktuell noch höheren Sätze. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, sollte den Zeitplan nicht künstlich strecken.

Zweitens: auf die Schnittstelle achten. Ab Mitte 2027 verlangt die Förderung die bidirektionale, programmierbare digitale Schnittstelle. Wer heute kauft, ist gut beraten, ein Gerät zu wählen, das diese Anforderung bereits erfüllt - sonst steht die nächste Wärmepumpe schneller an, als einem lieb ist. Worauf es beim Kauf sonst noch ankommt, steht im [Wärmepumpen-Kaufguide](/magazin/waermepumpe-kaufen-effizienz-konnektivitaet).

Drittens: die Steuerbarkeit nutzen. Die Infrastruktur kommt sowieso ins Haus. Wer sie mit einem herstellerübergreifenden Energiemanagement verbindet, macht aus der Pflicht einen Nutzen - besonders im Zusammenspiel mit PV, Speicher und Wallbox. Wie das in einer Bestandsanlage funktioniert, zeigt der Beitrag [Wärmepumpe nachrüsten](/magazin/waermepumpe-nachruesten). Für die Kompatibilität von Wärmepumpe und Wechselrichter hilft die [Kompatibilitäts-Übersicht](/magazin/kompatibilitaets-matrix). Und wenn du als Fachbetrieb tiefer einsteigen willst, findest du die regulatorische Seite in [§14a EnWG für Installateure](/magazin/14a-enwg-installateure).

Inhalt