Markt · 8 min

Energy Sharing 2026: Solarstrom mit den Nachbarn teilen - was wirklich geht

Seit dem 1. Juni 2026 erlaubt der neue §42c EnWG erstmals Energy Sharing - selbst erzeugten Solarstrom über das öffentliche Netz mit Nachbarn teilen. Was das Gesetz bringt, wo die Haken liegen und für wen es sich heute schon lohnt.

Seit Juni 2026 erlaubt §42c EnWG Energy Sharing - Solarstrom über das öffentliche Netz mit Nachbarn teilen. Was das Gesetz bringt, wo die Haken liegen und für wen es sich heute schon lohnt.

Von Noah Schonnebeck · Gründer & Strategie · Veröffentlicht am 2026-06-04

Die kurze Antwort: Energy Sharing erlaubt es erstmals, selbst erzeugten Solarstrom über das öffentliche Netz mit anderen zu teilen, statt ihn nur einzuspeisen. Technisch funktioniert das ohne eigene Leitung über eine rechnerische Zuordnung per Smart Meter. Wirtschaftlich lohnt es sich bislang aber nur für wenige - für die meisten bleibt der eigene Verbrauch der stärkere Hebel.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Seit dem 1. Juni 2026 regelt der neue §42c EnWG erstmals Energy Sharing über das öffentliche Netz.
  • Geteilter Strom trägt aktuell die vollen Netzentgelte, Umlagen und Steuern - es gibt keinen Sharing-Bonus.
  • Ende 2025 lag die Smart-Meter-Quote in Deutschland bei rund 5,5 Prozent, Voraussetzung für die viertelstundengenaue Abrechnung.
  • Für Post-EEG-Anlagen lohnt sich Energy Sharing besonders: statt rund 5 Cent pro Kilowattstunde sind über einen Sharing-Preis grob 12 bis 15 Cent möglich.
  • Ab 1. Juni 2028 wird Energy Sharing auf direkt angrenzende Netzgebiete derselben Regelzone ausgeweitet.

Strom mit den Nachbarn teilen, statt ihn für ein paar Cent einzuspeisen - diese Idee ist seit dem 1. Juni 2026 in Deutschland erstmals gesetzlich geregelt. „Energy Sharing" klingt nach einer kleinen Revolution, und langfristig kann es eine werden. Kurzfristig lohnt sich aber ein nüchterner Blick: Was geht wirklich, was kostet es, und für wen rechnet es sich heute schon? Wir ordnen das ehrlich ein - mit den offenen Baustellen, die in vielen Jubel-Artikeln fehlen.

Was Energy Sharing ist - und was nicht

Energy Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Anlagen durch mehrere Verbraucher über das öffentliche Verteilnetz. Der entscheidende Punkt: Der Strom fließt nicht über eine private Leitung vom Nachbardach in deine Steckdose. Technisch handelt es sich um eine bilanzielle Zuordnung - Smart Meter (intelligente Stromzähler) erfassen viertelstundengenau, wer wie viel erzeugt und verbraucht, und der erzeugte Solarstrom wird den Mitgliedern der Gemeinschaft rechnerisch zugeteilt. Welche Rolle die Netzentgelte dabei spielen, vertieft unser Beitrag zu AgNES und Prosumer-Netzentgelten.

Wichtig ist die Abgrenzung zu zwei ähnlichen Modellen, die oft verwechselt werden:

  • Mieterstrom (§21 EEG) und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV, §42b EnWG) funktionieren nur innerhalb eines Gebäudes oder Quartiers, ohne das öffentliche Netz. Sie bieten dafür reduzierte Netzentgelte bzw. Förderzuschläge.
  • Energy Sharing (§42c EnWG) nutzt das öffentliche Netz und kann ein ganzes Netzgebiet abdecken - verzichtet dafür aber genau auf diese Vergünstigungen.

Kurz: Energy Sharing löst sich von der Grundstücksgrenze. Das ist sein großer konzeptioneller Vorteil - und zugleich der Grund für seinen wirtschaftlichen Haken, wie wir gleich sehen.

Die rechtliche Grundlage: §42c EnWG

Der gesetzliche Rahmen entstand mit der EnWG-Novelle, die der Bundestag am 13. November 2025 verabschiedet hat; §42c EnWG ist seit dem 22. Dezember 2025 in Kraft. Die Pflicht der Verteilnetzbetreiber, Energy Sharing technisch zu ermöglichen, greift seit dem 1. Juni 2026. Damit setzt Deutschland europäische Vorgaben um - die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II, 2018) und die Strommarktreform (EMD III), deren Umsetzungsfrist im Juli 2026 lief.

Der Rollout ist gestaffelt:

  • Seit 1. Juni 2026: Energy Sharing innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers - in der Praxis oft etwa ein Landkreis oder eine vergleichbare Region.
  • Ab 1. Juni 2028: zusätzlich in direkt angrenzende Netzgebiete derselben Regelzone - also ein deutlich größerer Radius.

Was man dafür braucht

Wer mitmachen will, braucht im Kern drei Dinge:

  • Eine Erzeugungsanlage aus erneuerbaren Energien (meist eine PV-Anlage; das Gesetz gilt aber auch für Klein-Wind oder kleine Biogasanlagen).
  • Smart Meter bei allen Beteiligten - Erzeuger und Abnehmer. Ohne intelligentes Messsystem mit viertelstundengenauer Messung funktioniert die bilanzielle Zuordnung nicht.
  • Verträge: einen Energieliefervertrag (der vereinbarte Preis darf auch 0 € betragen) sowie einen gemeinsamen Vertrag innerhalb der Sharing-Gemeinschaft.

Eine spürbare Erleichterung: PV-Anlagen bis 30 kW sind von den umfassenden Pflichten eines klassischen Energieversorgers befreit - das trifft auf die allermeisten Eigenheime zu.

Der ehrliche Teil: Warum sich Energy Sharing 2026 für die meisten noch nicht rechnet

Hier weichen wir bewusst von den euphorischen Schlagzeilen ab, denn die Faktenlage ist eindeutig: Energy Sharing schafft 2026 die rechtliche Möglichkeit, aber kaum einen wirtschaftlichen Anreiz. Drei Gründe:

1. Keine reduzierten Netzentgelte. Anders als bei Mieterstrom oder GGV trägt geteilter Strom die vollen Netzentgelte, Umlagen, Stromsteuer und Mehrwertsteuer. Er wird preislich wie regulärer Netzbezug behandelt. Das Bündnis Bürgerenergie nannte den Rahmen im November 2025 „halbherzig". Einzige kleine Erleichterung: Im Umkreis von 4,5 km entfällt die Stromsteuer von gut 2 ct/kWh - das allein trägt die Wirtschaftlichkeit aber selten.

2. Der Smart-Meter-Engpass. Energy Sharing setzt flächendeckende intelligente Messsysteme voraus. Ende 2025 lag die Smart-Meter-Quote in Deutschland bei rund 5,5 % - zum Vergleich: in Österreich bei etwa 95 %. Solange dein Verteilnetz dich nicht mit einem Smart Meter ausgestattet hat, geht praktisch nichts.

3. Viele Netzbetreiber sind noch nicht so weit. Zwar sind alle Verteilnetzbetreiber seit Juni 2026 gesetzlich verpflichtet - mehrere haben aber signalisiert, dass die technische Umsetzung länger dauert. Ein Blick auf die GGV, die schon länger gilt, zeigt: Die flächendeckende Umsetzung durch die Netzbetreiber ist bisher eher die Ausnahme.

Andere EU-Länder machen vor, wie es ginge: In Italien gibt es eine staatliche Prämie für geteilten Strom, in Österreich entfällt ein Teil der Netzentgelte. Beides fehlt in Deutschland bislang. Fachleute erwarten einen breiten, alltagstauglichen Rollout daher realistisch erst ab etwa 2029 - und hoffen, dass die Bundesnetzagentur und der Gesetzgeber bis dahin nachjustieren.

Für wen sich Energy Sharing trotzdem schon lohnt

Es gibt klare Ausnahmen, bei denen sich der Schritt rechnet:

  • Post-EEG-Anlagen (aus der 20-jährigen Förderung gefallen): Hier ist Energy Sharing oft der beste Verwertungsweg. Stand Juli 2026 liegt der Marktwert für eingespeisten Strom bei rund 5 ct/kWh, während über einen Sharing-Preis grob 12-15 ct/kWh möglich sind - ein deutlicher Sprung, der auch ohne reduzierte Netzentgelte trägt.
  • Gemeinschafts- und Bürgerprojekte, bei denen ideelle Motive (regionale Energiewende, Teilhabe für Menschen ohne eigenes Dach) im Vordergrund stehen.
  • Genossenschaften und größere Erzeuger, die Mengen bündeln und die Bürokratie professionell stemmen können.

Für den typischen Eigenheimbesitzer mit eigener PV gilt dagegen: Eine kleine Anlage mit etwa 30 % Eigenverbrauch verliert beim Wechsel ins Energy Sharing tendenziell mehr (an Eigenverbrauchs-Ersparnis), als sie über den Sharing-Preis gewinnt. Vor jedem Vertragsschluss sollte man die Szenarien mit allen Kostenbestandteilen durchrechnen und die anstehenden Festlegungen der Bundesnetzagentur abwarten.

Was für die meisten Haushalte heute der stärkere Hebel ist

Wenn Energy Sharing finanziell noch nicht trägt, bleibt die Frage: Wie hole ich aus meiner PV-Anlage das Maximum? Die Antwort ist dieselbe wie bei der wegfallenden Einspeisevergütung - Eigenverbrauch maximieren. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 35 ct Netzstrom, während Einspeisung oder Sharing deutlich weniger bringt. Der Hebel liegt also im eigenen Haus: Solarstrom in Speicher, Wärmepumpe und E-Auto lenken, statt ihn wegzugeben.

Das verbindet sich sogar direkt mit Energy Sharing: Je höher dein Eigenverbrauch, desto gezielter kannst du nur den echten Überschuss teilen - statt Strom erst wegzugeben und abends teuer zurückzukaufen. Beides zieht in dieselbe Richtung, und beides braucht eine intelligente Steuerung, die in Echtzeit weiß, was erzeugt und gebraucht wird.

Genau das leistet ein HEMS (Home Energy Management System) wie enyo: Es misst den Energiefluss sekündlich, maximiert den Eigenverbrauch über alle Geräte hinweg - herstellerübergreifend und lokal - und stellt sicher, dass nur der wirklich überschüssige Strom übrig bleibt. Wird Energy Sharing in den nächsten Jahren attraktiver, ist eine so gesteuerte Anlage optimal vorbereitet: Sie weiß genau, wie viel Überschuss wann zum Teilen zur Verfügung steht. Wie Eigenverbrauchsoptimierung konkret funktioniert, zeigt unser Leitfaden zur PV-Eigenverbrauchsoptimierung; warum das mit dem Auslaufen der Einspeisevergütung noch wichtiger wird, steht im Beitrag zum Ende der Einspeisevergütung 2027.

Fazit

Energy Sharing ist ein wichtiger, überfälliger Schritt: Zum ersten Mal gibt es in Deutschland einen Rechtsrahmen, um Solarstrom über das öffentliche Netz mit anderen zu teilen. Als Meilenstein für die dezentrale Energiewende ist das viel wert. Wirtschaftlich ist es 2026 für die meisten Eigenheimbesitzer aber noch kein Selbstläufer - es fehlen die reduzierten Netzentgelte, die Smart-Meter-Infrastruktur und ein finanzieller Anreiz. Lohnend ist es heute vor allem für Post-EEG-Anlagen und Gemeinschaftsprojekte.

Für alle anderen gilt: Der sicherste Euro ist und bleibt der selbst verbrauchte. Wer seinen Eigenverbrauch mit einem herstellerübergreifenden HEMS maximiert, fährt heute am wirtschaftlichsten - und ist zugleich bestens aufgestellt, falls Energy Sharing in den kommenden Jahren attraktiver wird.

Stand: Juni 2026. §42c EnWG ist in Kraft; viele Detail-Festlegungen der Bundesnetzagentur stehen noch aus. Angaben ohne Gewähr.

Quellen

  • Bundestag / Gesetzgebung: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (verabschiedet 13.11.2025), Einführung §42c EnWG, in Kraft seit 22.12.2025; Umsetzungspflicht der Verteilnetzbetreiber ab 1.6.2026. Juristische Einordnung u. a. bei Gleiss Lutz und GÖRG.
  • Verbraucherzentrale: „Energy Sharing - Solarstrom mit den Nachbarn teilen" (Voraussetzungen, Smart-Meter-Pflicht, Verträge).
  • Bündnis Bürgerenergie (11/2025): Bewertung des Rahmens als „halbherzig"; fehlende reduzierte Netzentgelte.
  • FfE / Forschungsprojekt SkIES (BMWK-gefördert): technische und wirtschaftliche Voraussetzungen, viertelstundenscharfe Messung.
  • enerix, elektronik-zeit, DGS: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Smart-Meter-Quote (ca. 5,5 % Ende 2025 in DE vs. ~95 % Österreich), Post-EEG-Sharing-Preise 12-15 ct/kWh.
  • Sonnenseite: Stromsteuer-Befreiung im 4,5-km-Umkreis; Vergleich Österreich/Italien.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Was ist Energy Sharing?

Die gemeinsame Nutzung von selbst erzeugtem Ökostrom durch mehrere Verbraucher über das öffentliche Netz. Der Strom wird nicht physisch über eine private Leitung geliefert, sondern bilanziell zugeordnet und per Smart Meter viertelstundengenau abgerechnet. Seit dem 1. Juni 2026 ist das über §42c EnWG geregelt.

Was ist der Unterschied zwischen Energy Sharing und Mieterstrom?

Mieterstrom und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung funktionieren nur innerhalb eines Gebäudes und bieten reduzierte Netzentgelte. Energy Sharing nutzt das öffentliche Netz und reicht über ein ganzes Netzgebiet - verzichtet dafür aber auf diese Vergünstigungen.

Lohnt sich Energy Sharing 2026 finanziell?

Für die meisten Eigenheimbesitzer noch nicht. Geteilter Strom trägt die vollen Netzentgelte, Umlagen und Steuern, und es gibt keinen Sharing-Bonus. Klar lohnend ist es vor allem für Post-EEG-Anlagen (Erlössprung von ca. 5 auf 12-15 ct/kWh) und für Gemeinschaftsprojekte.

Was brauche ich, um mitzumachen?

Eine Anlage aus erneuerbaren Energien, Smart Meter bei allen Beteiligten und die nötigen Verträge (Energieliefervertrag plus gemeinsamer Sharing-Vertrag). PV-Anlagen bis 30 kW sind von den umfassenden Energieversorgerpflichten befreit.

Warum ist der Smart Meter so entscheidend?

Weil die Zuordnung des geteilten Stroms viertelstundengenau über intelligente Messsysteme läuft. Ende 2025 hatten in Deutschland aber erst rund 5,5 % der Haushalte ein Smart Meter - der größte praktische Engpass für den Start.

Was bringt mir ein HEMS im Zusammenhang mit Energy Sharing?

Ein HEMS maximiert zuerst deinen Eigenverbrauch (der wirtschaftlich stärkste Hebel) und stellt sicher, dass nur echter Überschuss übrig bleibt. So bist du heute optimal aufgestellt - und vorbereitet, falls Energy Sharing in den nächsten Jahren wirtschaftlich attraktiver wird.