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Energy Sharing 2026: Solarstrom mit den Nachbarn teilen - was wirklich geht
Seit dem 1. Juni 2026 erlaubt der neue §42c EnWG erstmals Energy Sharing - selbst erzeugten Solarstrom über das öffentliche Netz mit Nachbarn teilen. Was das Gesetz bringt, wo die Haken liegen und für wen es sich heute schon lohnt.
Seit Juni 2026 erlaubt §42c EnWG Energy Sharing - Solarstrom über das öffentliche Netz mit Nachbarn teilen. Was das Gesetz bringt, wo die Haken liegen und für wen es sich heute schon lohnt.
Von Noah Schonnebeck · Veröffentlicht am 2026-06-04
Strom mit den Nachbarn teilen, statt ihn für ein paar Cent einzuspeisen - diese Idee ist seit dem 1. Juni 2026 in Deutschland erstmals gesetzlich geregelt. „Energy Sharing" klingt nach einer kleinen Revolution, und langfristig kann es eine werden. Kurzfristig lohnt sich aber ein nüchterner Blick: Was geht wirklich, was kostet es, und für wen rechnet es sich heute schon? Wir ordnen das ehrlich ein - mit den offenen Baustellen, die in vielen Jubel-Artikeln fehlen.
Energy Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Anlagen durch mehrere Verbraucher über das öffentliche Verteilnetz. Der entscheidende Punkt: Der Strom fließt nicht über eine private Leitung vom Nachbardach in deine Steckdose. Technisch handelt es sich um eine bilanzielle Zuordnung - Smart Meter (intelligente Stromzähler) erfassen viertelstundengenau, wer wie viel erzeugt und verbraucht, und der erzeugte Solarstrom wird den Mitgliedern der Gemeinschaft rechnerisch zugeteilt. Welche Rolle die Netzentgelte dabei spielen, vertieft unser Beitrag zu [AgNES und Prosumer-Netzentgelten](/magazin/agnes-netzentgelte-prosumer-hems).
Wichtig ist die Abgrenzung zu zwei ähnlichen Modellen, die oft verwechselt werden:
Kurz: Energy Sharing löst sich von der Grundstücksgrenze. Das ist sein großer konzeptioneller Vorteil - und zugleich der Grund für seinen wirtschaftlichen Haken, wie wir gleich sehen.
Der gesetzliche Rahmen entstand mit der EnWG-Novelle, die der Bundestag am 13. November 2025 verabschiedet hat; §42c EnWG ist seit dem 22. Dezember 2025 in Kraft. Die Pflicht der Verteilnetzbetreiber, Energy Sharing technisch zu ermöglichen, greift seit dem 1. Juni 2026. Damit setzt Deutschland europäische Vorgaben um - die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II, 2018) und die Strommarktreform (EMD III), deren Umsetzungsfrist im Juli 2026 lief.
Der Rollout ist gestaffelt:
Wer mitmachen will, braucht im Kern drei Dinge:
Hier weichen wir bewusst von den euphorischen Schlagzeilen ab, denn die Faktenlage ist eindeutig: Energy Sharing schafft 2026 die rechtliche Möglichkeit, aber kaum einen wirtschaftlichen Anreiz. Drei Gründe:
1. Keine reduzierten Netzentgelte. Anders als bei Mieterstrom oder GGV trägt geteilter Strom die vollen Netzentgelte, Umlagen, Stromsteuer und Mehrwertsteuer. Er wird preislich wie regulärer Netzbezug behandelt. Das Bündnis Bürgerenergie nannte den Rahmen im November 2025 „halbherzig". Einzige kleine Erleichterung: Im Umkreis von 4,5 km entfällt die Stromsteuer von gut 2 ct/kWh - das allein trägt die Wirtschaftlichkeit aber selten.
2. Der Smart-Meter-Engpass. Energy Sharing setzt flächendeckende intelligente Messsysteme voraus. Ende 2025 lag die Smart-Meter-Quote in Deutschland bei rund 5,5 % - zum Vergleich: in Österreich bei etwa 95 %. Solange dein Verteilnetz dich nicht mit einem Smart Meter ausgestattet hat, geht praktisch nichts.
3. Viele Netzbetreiber sind noch nicht so weit. Zwar sind alle Verteilnetzbetreiber seit Juni 2026 gesetzlich verpflichtet - mehrere haben aber signalisiert, dass die technische Umsetzung länger dauert. Ein Blick auf die GGV, die schon länger gilt, zeigt: Die flächendeckende Umsetzung durch die Netzbetreiber ist bisher eher die Ausnahme.
Andere EU-Länder machen vor, wie es ginge: In Italien gibt es eine staatliche Prämie für geteilten Strom, in Österreich entfällt ein Teil der Netzentgelte. Beides fehlt in Deutschland bislang. Fachleute erwarten einen breiten, alltagstauglichen Rollout daher realistisch erst ab etwa 2029 - und hoffen, dass die Bundesnetzagentur und der Gesetzgeber bis dahin nachjustieren.
Es gibt klare Ausnahmen, bei denen sich der Schritt rechnet:
Wenn Energy Sharing finanziell noch nicht trägt, bleibt die Frage: Wie hole ich aus meiner PV-Anlage das Maximum? Die Antwort ist dieselbe wie bei der wegfallenden Einspeisevergütung - Eigenverbrauch maximieren. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 35 ct Netzstrom, während Einspeisung oder Sharing deutlich weniger bringt. Der Hebel liegt also im eigenen Haus: Solarstrom in Speicher, Wärmepumpe und E-Auto lenken, statt ihn wegzugeben.
Das verbindet sich sogar direkt mit Energy Sharing: Je höher dein Eigenverbrauch, desto gezielter kannst du nur den echten Überschuss teilen - statt Strom erst wegzugeben und abends teuer zurückzukaufen. Beides zieht in dieselbe Richtung, und beides braucht eine intelligente Steuerung, die in Echtzeit weiß, was erzeugt und gebraucht wird.
Inhalt
- Was Energy Sharing ist - und was nicht
- Die rechtliche Grundlage: §42c EnWG
- Was man dafür braucht
- Der ehrliche Teil: Warum sich Energy Sharing 2026 für die meisten noch nicht rechnet
- Für wen sich Energy Sharing trotzdem schon lohnt
- Was für die meisten Haushalte heute der stärkere Hebel ist
- Fazit
- Quellen
- Häufige Fragen